Inhalt

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Text gilt ab: 01.12.2022
Fassung: 29.12.1981
Anlage 2 (zu § 8 Abs. 4 Satz 1)
Lehrgang Disponent Integrierte Leitstelle Teil I Bewertung
1.
Bewertung
Die Gesamtnote am Ende des Lehrgangs setzt sich wie folgt zusammen:
Zeitpunkt
Anteil an der Gesamtnote
1.
Leistungsnachweis
Am Ende der ersten Lehrgangswoche
schriftlich
1/3
2.
Leistungsnachweis
Am Ende der zweiten Lehrgangswoche
schriftlich
3.
Leistungsnachweis
Am Ende der dritten Lehrgangswoche
schriftlich
4.
Leistungsnachweis
Am Ende der vierten Lehrgangwoche
schriftlich
5.
Leistungsnachweis
Am Ende der fünften Lehrgangswoche
schriftlich
6.
Leistungsnachweis
Am Ende der sechsten Lehrgangswoche
schriftlich
7.
Abschlussprüfung
Am Ende der siebten Lehrgangswoche
Schriftlicher, praktischer und mündlicher Leistungsnachweis
2/3
Jeder der ersten sechs schriftlichen Leistungsnachweise wird mit einer Teilnote bewertet. Aus diesen sechs Teilnoten wird als arithmetisches Mittel die Eingangsnote gebildet.
Die Eingangsnote entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung und stellt 1/3 der Gesamtnote dar.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist nicht möglich, wenn die Eingangsnote schlechter als 4,5 ist.
Die Abschlussprüfung (und damit der Lehrgang) ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens die Note 4,5 erzielt wurde. Die Note der Abschlussprüfung ist das arithmetische Mittel aus dem schriftlichen, dem praktischen und dem mündlichen Leistungsnachweis. Sie stellt 2/3 der Gesamtnote dar.
Die Teilnehmer erhalten ein Zeugnis mit den Ergebnissen der Leistungsnachweise und der Gesamtnote, das auch über die Teilnahme am gesamten Lehrgang und das Bestehen Auskunft gibt.
Die Bewertung aller erbrachten Leistungsnachweise erfolgt immer nach folgendem Schema:
100 – 92 %
eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung
Note 1
sehr gut
91 – 81 %
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
Note 2
gut
80 – 67 %
eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung
Note 3
befriedigend
66 – 50 %
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
Note 4
ausreichend
49 – 30 %
eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
Note 5
mangelhaft
29 – 0 %
eine völlig unbrauchbare Leistung
Note 6
ungenügend
2.
Wiederholung
Die Abschlussprüfung kann bei Nichtbestehen innerhalb eines Jahres nach Lehrgangsende auf Antrag maximal einmal vollständig wiederholt werden. Nach Ablauf eines Jahres muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden.
3.
Rücktritt und Versäumnis
In den Fällen, in denen Teilnehmer
a)
von einem Leistungsnachweis zurücktreten,
b)
einen Leistungsnachweis versäumen,
c)
einen schriftlichen Leistungsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig abgeben oder
d)
einen Leistungsnachweis unterbrechen,
gilt der Leistungsnachweis als abgelegt und wird mit der Note 6 „ungenügend“ bewertet. Dies gilt nicht, wenn der Rücktritt, das Versäumnis, die unterlassene oder nicht rechtzeitige Abgabe oder die Unterbrechung des Leistungsnachweises aus Gründen erfolgen, die von den Teilnehmern nicht zu vertreten sind; die Gründe sind dem Leiter bzw. der Leiterin der Prüfungskommission unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen. Tritt einer der unter a) bis d) aufgeführten Fälle in den ersten vier Lehrgangswochen ein, ist der gesamte Lehrgang zu wiederholen; wurden bereits vier Wochen des Lehrgangs absolviert, so sind an Stelle der nicht geleisteten Leistungsnachweise innerhalb einer vom Leiter bzw. der Leiterin der Prüfungskommission zu bestimmenden Zeit, in der Regel im nächsten Prüfungstermin, entsprechende Leistungsnachweise zu erbringen.
4.
Täuschungsversuch
Die Prüfungskommission kann für Teilnehmer, die einen Täuschungsversuch begehen oder die ordnungsgemäße Durchführung des Leistungsnachweises in erheblichem Maße stören, den entsprechenden Leistungsnachweis mit der Note 6 „ungenügend“ bewerten. Die Entscheidung ist bis zum Abschluss aller Leistungsnachweise zulässig.
5.
Dokumentation
Über die Abschlussprüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse und eventuelle Unregelmäßigkeiten hervorgehen.