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Text gilt ab: 01.12.2022
Fassung: 29.12.1981
Anlage 1 (zu § 11 Abs. 1 Satz 1)
Von den im Einsatzdienst verwendeten Fahrzeugen werden eingereiht:
- 1.
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In die Gruppe A:Kommandowagen KdoW,Einsatzleitwagen ELW1,First-Responder-Fahrzeuge,Löschfahrzeuge (z.B. Tragkraftspritzenfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 5 000 kg,Gerätewagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 5 000 kg,Mehrzweckfahrzeuge für den Mannschafts- und Gerätetransport,Mannschaftstransportwagen,Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14505,Abrollbehälter, sofern sie nicht zur Gruppe B gehören,sämtliche Anhänger der Feuerwehr, soweit sie nicht zur Gruppe B gehören.
- 2.
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In die Gruppe B:Einsatzleitwagen ELW2,Löschfahrzeuge (z.B. Hilfeleistungslöschgruppen-, Löschgruppen-, Tanklöschfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 000 kg,Sonderlöschfahrzeuge,Hubrettungsfahrzeuge (z.B. Drehleiter),Rüstwagen,Gerätewagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 000 kg,Versorgungs-Lastkraftwagen,Schlauchwagen,Kranwagen,Abrollbehälter (AB) nach DIN 14505,Ölschadenfahrzeuge und -anhänger,Bootsanhänger mit Katastrophenschutzbooten oder vergleichbaren sonstigen Booten.