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Text gilt ab: 01.06.2025
Fassung: 10.05.2004
Erster Teil Fischereischein
§ 1 Zuständigkeit und Verfahren für die Fischereischeinerteilung
§ 2 Gleichstellung anderer Fischereischeine und Fischerprüfungen
§ 3 Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung