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AVBayWeinAFöG
Text gilt ab: 13.02.2021
Fassung: 11.03.2002
§ 7
Antragsverfahren
1Anträge auf Förderung aus Mitteln der Abgabe nach dem Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetz sind bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) zu stellen. 2Diese leitet die Anträge mit einer fachlichen Stellungnahme an das Staatsministerium weiter.