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Text gilt ab: 13.02.2021
Fassung: 11.03.2002
§ 6
Auslagen
Die Mitglieder des Werbebeirats erhalten Fahrtkostenersatz sowie Tage- und Übernachtungsgeld in Höhe der Sätze, die den Staatsbediensteten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz zustehen.