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AVBayStG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 19.12.2001
§ 2
Anträge auf Genehmigung der Änderung oder Neufassung einer Stiftungssatzung
1Dem Antrag auf Genehmigung der Änderung oder Neufassung einer Stiftungssatzung sind eine Begründung, der Beschluss des zuständigen Stiftungsorgans sowie gegebenenfalls eine Äußerung des zuständigen Finanzamts beizufügen; die Äußerung kann die für die Genehmigung zuständige Behörde auch selbst einholen. 2 § 1 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.