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Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 05.09.2008

Abschnitt IV Anerkennung von Berufsqualifikationen

§ 23 Anwendbarkeit des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 24 Abschlüsse aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
§ 25 Führen der Berufsbezeichnung
§ 26 Dienstleister
§ 27 Berufsbezeichnung bei Dienstleistungen
§ 28 Gleichstellung von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und sonstigen Vertragsstaaten
§ 29 Sprachkenntnisse bei Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
§ 30 Zuständigkeit