APOLmCh
Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 05.09.2008
Anlage 9
Muster eines Zeugnisses über die Gesamtnote der Prüfungsabschnitte nach § 14 Abs. 4
Muster eines Zeugnisses über die Gesamtnote der Prüfungsabschnitte nach § 14 Abs. 4