APO
Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 14.02.1984

Teil 5 Besondere Vorschriften für elektronische Fernprüfungen

Abschnitt 1 Einstellungsprüfungen, Zwischenprüfungen und Qualifikationsprüfungen am Ende des Vorbereitungsdienstes (§§ 55–60)
Abschnitt 2 Modular aufgebaute Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (§ 61)