ALPO
Text gilt ab: 01.08.2019
Fassung: 17.06.1996

Abschnitt II Aufnahme und Zuweisung in die Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem BVFG

§ 3 Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
§ 4 Berechtigte nach dem BVFG mit einem Hochschulzugangszeugnis
§ 5 Berechtigte nach dem BVFG mit der Berechtigung zum Eintritt in die letzte Jahrgangsstufe einer Schule, die zur Studienberechtigung führt
§ 6 Berechtigte nach dem BVFG aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion
§ 7 Zuweisung, Lehrgangswechsel
§ 8 Probezeit