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AKDB
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 26.05.1971
§ 3
1Die AKDB unterliegt der Aufsicht des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. 2Ihre Verhältnisse werden durch Satzungen geregelt, die der Genehmigung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration bedürfen. 3Die Vorschriften der Gemeindeordnung über die staatliche Aufsicht gelten entsprechend.