AGSG
Text gilt ab: 01.08.2026
Fassung: 08.12.2006

Teil 7 Vorschriften für den Bereich des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – und für weitere Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen (Art. 12–14)
Abschnitt 2 Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe (Art. 15–33)
Abschnitt 3 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege (Art. 34–43)
Abschnitt 4 Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Art. 44–49)
Art. 49a Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege bis zum Schuleintritt (noch nicht in Kraft)
Art. 49b Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter (noch nicht in Kraft)
Abschnitt 5 Kosten, Kostenerstattung (Art. 50–53)
Abschnitt 6 Jugendschutzbestimmungen (Art. 54–57)
Abschnitt 7 Aufsicht, Zuständigkeiten (Art. 58–65)
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten (Art. 66)