AGBGB
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 20.09.1982
Neunter Abschnitt Sonstige sachenrechtliche Vorschriften
Art. 61 Fundbehörden und fundrechtliches Verfahren
Art. 62 Stockwerkseigentum
Art. 63 Ablösung einer Reallast
Art. 64 Ablösungssumme bei subjektiv-dinglichen Rechten
Art. 65 Bekanntmachung der Satzung einer Kreditanstalt
Art. 66 Lösungsanspruch der öffentlichen Pfandleihanstalten