AGBGB
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 20.09.1982

Erster Teil Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Erster Abschnitt Vereine (Art. 1–4)
Zweiter Abschnitt Bierlieferungsvertrag (Art. 5–6)
Dritter Abschnitt Leibgedingsvertrag (Art. 7–23)
Vierter Abschnitt Schuldverschreibungen des Freistaates Bayern und anderer ihm angehörender juristischer Personen des öffentlichen Rechts (Art. 24–28)
Fünfter Abschnitt Inhaberpapiere (Art. 29–30)
Sechster Abschnitt Öffentliche Sparkassen (Art. 31–42)
Siebter Abschnitt Nachbarrecht (Art. 43–54)
Achter Abschnitt Buchungsfreie Grundstücke und altrechtliche Grunddienstbarkeiten (Art. 55–60)
Neunter Abschnitt Sonstige sachenrechtliche Vorschriften (Art. 61–66)
Zehnter Abschnitt Familien- und erbrechtliche Vorschriften, Vollziehung von Auflagen (Art. 67–69)
Elfter Abschnitt Öffentlich-rechtliche Ansprüche (Art. 70–71)
Zwölfter Abschnitt Unschädlichkeitszeugnis (Art. 72–74)