Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 25.09.1990
§ 3
Schutzzweck
Zweck der Festlegung des Naturschutzgebiets ist es,
1.
den Lechauwald als Vegetationsbrücke zwischen Alpen und Jura, als Klimaschutz und als wichtigstes Landschaftselement der Lech-Wertach-Ebene zu erhalten,
2.
den Weiden- und Grauerlenauwald in der vorhandenen Struktur und Zusammensetzung aus vegetationskundlichen und ornithologischen Gründen als großen zusammenhängenden Lebensraum zu sichern,
3.
die Magerrasen und trockenheitsliebenden (xerophilen) Waldgesellschaften mit ihrem Artenreichtum an Pflanzen und Tieren vor Eingriffen zu bewahren,
4.
die Standortverhältnisse des gesamten Biotops, insbesondere den Bodenwasserhaushalt, zu schützen und
5.
die Schönheit und Eigenart des Landschaftsbildes zu erhalten.