Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 02.03.1988
§ 3
Schutzzweck
Zweck der Festsetzung des Naturschutzgebiets „Vogelfreistätte Schwarzachwiesen bei Freystadt“ ist es,
- 1.
-
eines der im Schwarzachtal und in Nordbayern nur noch in Restflächen vorhandenen Brutvorkommen der Wiesenvögel zu schützen,
- 2.
-
wichtige Rast- und Nahrungsflächen für Sumpf- und Wasservögel zu sichern,
- 3.
-
den für den Bestand der Lebensgemeinschaften der Wiesenvögel typischen Lebensraum, insbesondere die erforderliche Bodenbeschaffenheit und den Wasserhaushalt zu erhalten,
- 4.
-
die durch die Pflanzen- und Tierwelt bestimmte natürliche Eigenart des Gebiets zu bewahren und deren ökologische Entwicklung zu gewährleisten.