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Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 02.03.1988
§ 2
Schutzgebietsgrenzen
(1) Das Schutzgebiet (Größe 41,7 Hektar) liegt in der Gemarkung Ebenried des Marktes Allersberg im Landkreis Roth im Regierungsbezirk Mittelfranken sowie in den Gemarkungen Aßlschwang und Freystadt der Stadt Freystadt im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. im Regierungsbezirk Oberpfalz.
(2) Die Grenzen des Schutzgebiets ergeben sich aus den Schutzgebietskarten M = 1:25 000 und M = 1:5 000 (Anlagen), die Bestandteil dieser Verordnung sind.
(3) Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M = 1:5 000.