Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 02.03.1988
§ 1
Schutzgegenstand
Die im Schwarzachtal nordwestlich von Freystadt gelegenen Feuchtwiesen werden unter der Bezeichnung „Vogelfreistätte Schwarzachwiesen bei Freystadt“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet festgesetzt.