Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 25.08.1988
§ 1
Organisatorische Stellung und Sitz des Forschungszentrums
(1) 1Das Bayerische Forschungszentrum für Wissensbasierte Systeme (Forschungszentrum) ist in seiner organisatorisch-verwaltungsmäßigen Zuordnung eine gemeinsame Einrichtung der Trägeruniversitäten Erlangen-Nürnberg, Passau und der Technischen Universität München. 2Es hat seinen Sitz in Erlangen.
(2) Es verfügt an den Standorten der Trägeruniversitäten über fünf ständige Forschungsgruppen.