Inhalt

Text gilt ab: 01.06.1984
Fassung: 20.10.1983
Artikel 4
1Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteile dieses Vertrages. 2Sie werden bei dem Bayerischen Landesvermessungsamt und bei dem Landesvermessungsamt Baden-Württemberg aufbewahrt und können von jedermann eingesehen werden.