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Text gilt ab: 01.02.2006
Fassung: 15.11.1984
Art. 12
(1) Dieser Staatsvertrag tritt vorbehaltlich der Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder am 1. Mai 1985 in Kraft.
(2) Die Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung ist von der Bayerischen Versicherungskammer in der im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Staatsvertrages geltenden Fassung unter Hinweis auf den Staatsvertrag im Amtsblatt des Saarlandes bekanntzugeben.