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97-B
Richtlinie zum Förderprogramm
Vorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie Unterricht und Kultus
vom 2. September 2020, Az. 62-3620-1-9
(BayMBl. Nr. 529)
Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie Unterricht und Kultus über die Richtlinie zum FörderprogrammVorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie vom 2. September 2020 (BayMBl. Nr. 529), die durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 30) geändert worden ist
1Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zur befristeten Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr durch Zuwendungen des Landes. 2Für die Förderung gelten die nachstehende Richtlinie und die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO)). 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.