Inhalt
7912.4-U
Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf
(Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf – FöRIHW)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 29. April 2020, Az. 67-U8644.54-2018/87-19
(BayMBl. Nr. 266)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf (Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf – FöRIHW) vom 29. April 2020 (BayMBl. Nr. 266)
1Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Investitionen zum Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch Wölfe nach Maßgabe
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dieser Richtlinien,
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der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften,
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der Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020 (2014/C 204/01).
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.