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Inhaltsverzeichnis
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Satzung des Energiebeirats beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr
§ 1 Errichtung
§ 2 Aufgabe
§ 3 Zusammensetzung
§ 4 Berufung und Stellung der Mitglieder
§ 5 Dauer der Mitgliedschaft
§ 6 Vorsitz
§ 7 Geschäftsführung, Einberufung
§ 8 Sitzungen
§ 9 Arbeitsgruppen
§ 10 Abstimmungen
§ 11 Veröffentlichung
§ 12 Verschwiegenheitspflicht
§ 13 Kosten
§ 14 Mitgliedschaft der Gründungsmitglieder
Inhalt
Text gilt ab: 30.05.1974
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§ 1
Errichtung
Beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr wird ein Energiebeirat errichtet
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