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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017)
1. Allgemeines
Bereich erweitern
2. Anwendung
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
4. Bezugsmöglichkeit
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.2018
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913-B
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 28. März 2018, Az. llD9-43342-3-1
(AllMBl. S. 350)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017) vom 28. März 2018 (AllMBl. S. 350)
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Anlage:
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 21/2017 vom 1. Dezember 2017 mit Anlage 1 „Änderungen ZTV FRS Ausgabe 2013/Fassung 2017 gegenüber Ausgabe 2013“
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