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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil I – Allgemeine Förderbestimmungen
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Teil II – Besondere Förderbestimmungen
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Teil III – Förderverfahren
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Teil IV – Übergangs- und Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
StBauFR
Text gilt ab: 31.12.2015
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2019
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2131-B
Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen
(Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 8. Dezember 2006, Az. IIC5-4607-003/04
(AllMBl. S. 687)
Zitiervorschlag:
Der Freistaat Bayern fördert städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen durch Zuwendungen (Städtebauförderungsmittel) des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Für die Förderung gelten die nachstehenden Richtlinien und die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO) sowie die Grundsätze des Besonderen Städtebaurechts des BauGB. Die Förderung erfolgt ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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