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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege
Vorbemerkung
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Teil 1 Allgemeine Beschreibung der Zuwendungsbereiche
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Teil 2 Verfahren
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Teil 3 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
WoLeRaF
Text gilt ab: 01.09.2018
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2019
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2175.4-G
Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege
(Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 8. August 2018, Az. 43c-G8300-2018/146-33
(AllMBl. S. 565)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF) vom 8. August 2018 (AllMBl. S. 565)
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