Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Familienforschung Vom 12. Oktober 1993 (GVBl. S. 812) BayRS 2211-6-3-A (§§ 1–6)
§ 1 Errichtung
§ 2 Aufgaben
§ 3 Arbeitsgrundlagen
§ 4 Weitere Anordnungen
§ 5 Änderung anderer Vorschriften
§ 6
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 12.10.1993
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument
Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Familienforschung
Vom 12. Oktober 1993
(GVBl. S. 812)
BayRS 2211-6-3-A
Vollzitat nach RedR: Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Familienforschung vom 12. Oktober 1993 (GVBl. S. 812, BayRS 2211-6-3-A), die zuletzt durch § 1 Abs. 203 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden (BayRS 200-1-S) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit – soweit die Änderung der Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Familienforschung betroffen ist, gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst – folgende Verordnung:
Diese Website verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Matomo. Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es
hier
.