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Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf der Landesstraße 2305 (Teilstück zwischen Niedersteinbach und Michelbach) Vom 4. Juni 1975 (Art. 1–6)
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.1975
Fassung: 04.06.1975
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Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf der Landesstraße 2305 (Teilstück zwischen Niedersteinbach und Michelbach)
[1]
Vom 4. Juni 1975
[2]
Das Land Hessen, gesetzlich vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den
Minister des Innern
und
das Bayerische Staatsministerium des Innern
schließen über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf einem Teilstück der Landesstraße 2305 zwischen Niedersteinbach und Michelbach folgende Verwaltungsabkommen:
[1]
In der Bayerischen Rechtssammlung wurde gem. Art. 8 Abs. 3 BayRSG vom Abdruck abgesehen.
[2]
Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern:
Bek. v. 4.6.1975 (GVBl. S. 148).
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