Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl. S. 834) BayRS 2021-1/2-I (Art. 1–61)
Inhaltsübersicht (amtlich)
Bereich erweitern
Erster Teil Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–20)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte (Art. 21–38)
Bereich erweitern
Dritter Teil Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats (Art. 39–46)
Bereich erweitern
Vierter Teil Annahme der Wahl, Amtsverlust (Art. 47–49)
Bereich erweitern
Fünfter Teil Überprüfung der Wahl (Art. 50–52)
Bereich erweitern
Sechster Teil Kosten, Wahlstatistik, Vollzugsvorschriften (Art. 53–58)
Bereich erweitern
Siebter Teil Schlussbestimmungen (Art. 59–61)
Inhalt
GLKrWG
Text gilt ab: 01.08.2019
Fassung: 07.11.2006
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte
(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006
(GVBl. S. 834)
BayRS 2021-1/2-I
Vollzitat nach RedR: Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl. S. 834, BayRS 2021-1/2-I), das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 342) geändert worden ist
Diese Website verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Matomo. Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es
hier
.