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Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung – BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 850) BayRS 2020-4-2-I (Art. 1–104)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Wesen und Aufgaben des Bezirks (Art. 1–20)
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Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung des Bezirks (Art. 21–52)
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Dritter Teil Bezirkswirtschaft (Art. 53–89)
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Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 90–100)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 101–104)
Inhalt
BezO
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 22.08.1998
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Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(Bezirksordnung – BezO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998
(GVBl. S. 850)
BayRS 2020-4-2-I
Vollzitat nach RedR: Bezirksordnung (BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 850, BayRS 2020-4-2-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 41 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
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