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Verordnung über die Bildung der Wahlorgane für die Wahl zum Deutschen Bundestag Vom 4. März 1980 (BayRS II S. 165) BayRS 111-3-I (§§ 1–4)
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Inhalt
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 04.03.1980
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Verordnung über die Bildung der Wahlorgane für die Wahl zum Deutschen Bundestag
Vom 4. März 1980
(BayRS II S. 165)
BayRS 111-3-I
Vollzitat nach RedR: Verordnung über die Bildung der Wahlorgane für die Wahl zum Deutschen Bundestag in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 111-3-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch § 1 Abs. 8 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Auf Grund von § 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 und 2 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes
1)
erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
1)
[Amtl. Anm.:]
BGBl. FN 111–1
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