Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Sitze der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern und ihrer Fachbereiche Vom 24. Juli 1975 GVBl. S. 180 BayRS 2030-2-7-F (§§ 1–4)
§ 1
§ 2
§ 3 (aufgehoben)
§ 4
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2003
Fassung: 24.07.1975
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument
Verordnung über die Sitze der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern und ihrer Fachbereiche
[1]
Vom 24. Juli 1975
GVBl. S. 180
BayRS 2030-2-7-F
Vollzitat nach RedR: Verordnung über die Sitze der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern und ihrer Fachbereiche vom 24. Juli 1975 (GVBl. S. 180, BayRS 2030-2-7-F), die durch § 10 des Gesetzes vom 7. August 2003 (GVBl. S. 503) geändert worden ist
Auf Grund von Art. 1 Abs. 1 Satz 2 und Art. 9 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 des Bayerischen Beamtenfachhochschulgesetzes vom 8. August 1974 (GVBl S. 387) erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
[1]
In der Bayerischen Rechtssammlung wurde gem. Art. 8 Abs. 3 BayRSG vom Abdruck abgesehen.
Diese Website verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Matomo. Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es
hier
.