Inhalt
3122.2.7-I
Gefangenentransportvorschrift
(GTV)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 7. Januar 2008, Az. IC5-2781.242-0
(AllMBl. S. 3)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Gefangenentransportvorschrift (GTV) vom 7. Januar 2008 (AllMBl. S. 3), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 309) geändert worden ist
An
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die
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Präsidien der Bayerischen Polizei
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nachrichtlich
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das
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Bayerische Landeskriminalamt
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das
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Polizeiverwaltungsamt
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das
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Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
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die
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Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege – Fachbereich Polizei
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Vorausbemerkung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern erlässt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz die folgende Dienstvorschrift für den Gefangenentransport (GTV). Die Vorschrift entspricht einer bundesweit abgestimmten gemeinsamen Fassung aller Länder. Die für Bayern notwendigen Ausführungsbestimmungen gemäß Nr. 1 Abs. 2 dieser Vorschrift sind in den „Richtlinien für den Gefangenentransport in Bayern“ vom 7. April 2003, Az.: IC5-2781.242-0, geregelt.