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Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG) Vom 10. April 2007 (GVBl. S. 260) BayRS 2330-2-B (Art. 1–25)
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Erster Teil Allgemeines (Art. 1–7)
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Zweiter Teil Förderung (Art. 8–13)
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Dritter Teil Bindungen (Art. 14–19)
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Vierter Teil Ergänzungs- und Schlussvorschriften (Art. 20–25)
[Schlussformel]
Inhalt
BayWoFG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 10.04.2007
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Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern
(Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG)
Vom 10. April 2007
(GVBl. S. 260)
BayRS 2330-2-B
Vollzitat nach RedR: Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) vom 10. April 2007 (GVBl. S. 260, BayRS 2330-2-B), das zuletzt durch § 1 Abs. 266 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
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