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Inhaltsverzeichnis
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Kreditwesen der Kommunen
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I. Kredite (Art. 71 GO)
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II. Kreditähnliche Verpflichtungen, Sicherheiten (Art. 72 GO)
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III. Weitere Anwendungsbereiche
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IV. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.10.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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2023-I
Kreditwesen der Kommunen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 5. Mai 1983, Az. IB4-3036-28/4
(MABl. S. 408)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über das Kreditwesen der Kommunen vom 5. Mai 1983 (MABl. S. 408), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. August 2019 (BayMBl. Nr. 346) geändert worden ist
An
die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften,
die Landkreise,
die Bezirke,
die kommunalen Verbände,
die Regierungen,
die Landratsämter.
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