Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung zur Regelung der Reisekostenerstattung der Gerichtsvollzieher bei Dienstreisen und Dienstgängen in Vollstreckungsangelegenheiten In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 2001 (GVBl. S. 891) BayRS 2032-4-12-J (§§ 1–5)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 13.11.2001
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument
Verordnung zur Regelung der Reisekostenerstattung der Gerichtsvollzieher bei Dienstreisen und Dienstgängen in Vollstreckungsangelegenheiten
In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 2001
(GVBl. S. 891)
BayRS 2032-4-12-J
Vollzitat nach RedR: Verordnung zur Regelung der Reisekostenerstattung der Gerichtsvollzieher bei Dienstreisen und Dienstgängen in Vollstreckungsangelegenheiten vom 13. November 2001 (GVBl. S. 891, BayRS 2032-4-12-J)
Auf Grund des Art. 21 des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) vom 24. April 2001 (GVBl S. 133, BayRS 2032-4-1-F) erlässt das Bayerische Staatsministerium der Justiz folgende Verordnung:
Diese Website verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Matomo. Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es
hier
.