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Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden Vom 31. März 1954 (BayRS II S. 187) BayRS 200-1-S (§§ 1–2)
§ 1
§ 2
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 31.03.1954
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Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden
Vom 31. März 1954
(BayRS II S. 187)
BayRS 200-1-S
Vollzitat nach RedR: Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 200-1-S) veröffentlichten bereinigten Fassung
Auf Grund des Art. 77 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung
1)
erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
1)
[Amtl. Anm.:]
BayRS 100-1-S
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