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Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) Vom 18. August 1993 (GVBl. S. 635) BayRS 2240-3-WK (§§ 1–28)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Abschnitt I Allgemeines (§§ 1–3)
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Abschnitt II Allgemeine Benützungsbestimmungen (§§ 4–12)
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Abschnitt III Benützung außerhalb der Bibliothek (§§ 13–18)
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Abschnitt IV Benützung in Lesesälen (§§ 19–21)
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Abschnitt V Leihverkehr (§§ 22–23)
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Abschnitt VI Handschriften und andere Sonderbestände (§§ 24–25)
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Abschnitt VII Schlußbestimmungen (§§ 26–28)
[Schlussformel]
Inhalt
ABOB
Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 18.08.1993
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Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken
(ABOB)
Vom 18. August 1993
(GVBl. S. 635)
BayRS 2240-3-WK
Vollzitat nach RedR: Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18. August 1993 (GVBl. S. 635, BayRS 2240-3-WK), die zuletzt durch § 1 Abs. 253 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden und des Art. 32 Abs. 5 Satz 6 des Bayerischen Hochschulgesetzes sowie des Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Kostengesetzes erläßt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:
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