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Gesetz über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern Vom 23. Juli 1994 (GVBl. S. 599) BayRS 1132-6-S (Art. 1–7)
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.1994
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.03.2021
Fassung: 23.07.1994
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Gesetz über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
Vom 23. Juli 1994
(GVBl. S. 599)
BayRS 1132-6-S
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekanntgemacht wird: