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Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über die Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising und die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der katholischen Theologie an der Universität München Vom 2. September 1966 (Art. 1–4)
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 28.10.1966
Fassung: 02.09.1966
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Vertrag
zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über die Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising und die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der katholischen Theologie an der Universität München
[1]
Vom 2. September 1966
[2]
Vollzitat nach RedR: Vertrag über die Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising und die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der katholischen Theologie an der Universität München vom 2. September 1966 (GVBl. S. 400, BayRS 01-5-2-WK)
Zwischen dem Heiligen Stuhl,
vertreten durch dessen Bevollmächtigten, Seine Exzellenz den Herrn Apostolischen Nuntius in Deutschland, Dr. Corrado Bafile, Titularerzbischof von Antiochien in Pisidien,
und dem Freistaat Bayern,
vertreten durch dessen Bevollmächtigten, den Herrn Bayerischen Staatsminister für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Huber,
wird nachstehender Vertrag geschlossen:
[1]
In der Bayerischen Rechtssammlung wurde gem. Art. 8 Abs. 3 BayRSG vom Abdruck abgesehen.
[2]
Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern:
Bek. v. 3.11.1966 (GVBl. S. 400).
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