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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B (Art. 1–72)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–40)
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Zweiter Teil Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen (Art. 41–45)
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Dritter Teil Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen (Art. 46–57)
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Vierter Teil Aufsicht und Zuständigkeiten (Art. 58–64)
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Fünfter Teil Ordnungswidrigkeiten (Art. 65–66)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 67–72)
Inhalt
BayStrWG
Text gilt ab: 01.08.2019
Fassung: 05.10.1981
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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
(BayStrWG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981
(BayRS V S. 731)
BayRS 91-1-B
Vollzitat nach RedR: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 9 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert worden ist
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