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Gesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten des Freistaates Bayern Vom 23. Juli 1994 (GVBl. S. 603) BayRS 763-15-I (Art. 1–29)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Umwandlung in Aktiengesellschaften (Art. 1–2)
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Zweiter Teil Anstalten des öffentlichen Rechts (Art. 3–21)
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Dritter Teil Schlußbestimmungen (Art. 22–29)
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 23.07.1994
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Gesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten des Freistaates Bayern
Vom 23. Juli 1994
(GVBl. S. 603)
BayRS 763-15-I
Vollzitat nach RedR: Gesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten des Freistaates Bayern vom 23. Juli 1994 (GVBl. S. 603, BayRS 763-15-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 333 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekanntgemacht wird:
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