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913-B
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern, Ausgabe 2005, ZTV wwG-StB By 05
Gemeinsame Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
vom 12. Dezember 2005, Az. IID9-43437-002/92
(AllMBl. S. 577)
Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern, Ausgabe 2005, ZTV wwG-StB By 05 vom 12. Dezember 2005 (AllMBl. S. 577), die durch Bekanntmachung vom 23. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 89) geändert worden ist
An die Regierungen |
die Autobahndirektionen |
die Straßenbauämter |
das Straßen- und Wasserbauamt |
nachrichtlich: |
das Bayerische Landesamt für Steuern |
die Staatlichen Hochbauämter |
die Landkreise |
die Städte |
die Gemeinden |
Verzeichnis der Anlagen |
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Anhang 1
Im Rahmen der Erstprüfung und der Güteüberwachung einzuhaltende Richtwerte |
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Anhang 2
Art und Häufigkeit der durchzuführenden Prüfungen der wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale |
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Anhang 3
Dokumentation - Art und Herkunft des Materials |
[Amtl. Anm.:] nunmehr: ist zum 1. Januar 2006 aufgehoben worden
[Amtl. Anm.:] nunmehr: Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern