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2173-A
Richtlinie zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen
(Kinderwunsch-Richtlinie)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 8. Oktober 2020, Az. IV1/6541.01-1/630
(BayMBl. Nr. 610)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie) vom 8. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 610)
1Der Freistaat Bayern gewährt gemeinsam mit dem Bund zu gleichen Teilen Zuwendungen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung
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nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – ANBestP) und
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nach Maßgabe der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29. März 2012 (Az. 414-8730/001 – nicht veröffentlicht), die zuletzt am 23. Dezember 2015 (Az. 414-8730/001 – nicht veröffentlicht) geändert worden ist (im Folgenden: „Bundesförderrichtlinie“).
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.