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2020.1-I
Verzeichnis der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Januar 2018
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
vom 21. März 2018, Az. IB3-1402-10-1
(AllMBl. S. 209)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über das Verzeichnis der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Januar 2018 vom 21. März 2018 (AllMBl. S. 209)
- 1.
1Das nachfolgende Verzeichnis tritt an die Stelle des Verzeichnisses der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Januar 2013 (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 2013, AllMBl. S. 65). 2Es führt die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete im Einzelnen auf, gegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen. 3Es berücksichtigt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Gliederung des Staatsgebiets vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 349).
- 2.
Nach dem Stand am 1. Januar 2018 gibt es in Bayern
71
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Landkreise
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2 056
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Gemeinden
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davon
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25 kreisfreie Gemeinden
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29 Große Kreisstädte
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982 Mitgliedsgemeinden in
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311 Verwaltungsgemeinschaften
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179
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gemeindefreie Gebiete.
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- 3.
Die Abkürzungen und das Symbol nach dem Namen haben folgende Bedeutung:
GKSt
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=
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Große Kreisstadt
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St
|
=
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Stadt
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M
|
=
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Markt
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*
|
=
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Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft.
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Günter Schuster
Ministerialdirektor