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2231-A
Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 2. Januar 2020, Az. V3/6511-1/521
(BayMBl. Nr. 33)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen vom 2. Januar 2020 (BayMBl. Nr. 33)
1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV zu Art. 44 BayHO), in Ergänzung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Zuwendungen zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage der mit dem Bund geschlossenen Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.