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2033-F Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Versorgungsrecht (BayVV-Versorgung) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 20. September 2012, Az. 24 - P 1601 - 043 - 38 950/11 (FMBl. S. 394)
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I.
II. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagenverzeichnis
Inhalt
BayVV-Versorgung
Text gilt ab: 01.01.2011
Fassung: 20.09.2012
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II.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
2
Mit Ablauf des 31. Dezember 2010 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Versorgungsrecht (BayVV-Versorgung) vom 4. Dezember 2002 (Beilage zu StAnz 2003 Nr. 5), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 14. Mai 2004 (FMBl S. 97, StAnz Nr. 22) außer Kraft.
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