Nach dem Beschluss des Bayerischen Landtags vom 12.05.1976 (Drs. 8/2789) wurde erstmals 1977 ein Kriterienkatalog für die Erledigung von Planungsleistungen durch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst erstellt. Dieser Katalog wurde nunmehr nach Vorschlägen aus Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung mit dem Ziel fortgeschrieben, die Aufgaben der staatlichen Bauverwaltung auf das Baumanagement und im Bereich der Planungsleistungen auf das Mindestmaß zu beschränken, das für die verwaltungseigenen technischen Fachkräfte zum Erhalt des fachlichen Kenntnisstands notwendig ist. Bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen sind daher die Festlegungen des Kriterienkatalogs 1994, Stand: 08.03.1994 (
Anlage), zu beachten. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass das eigene Personal - insbesondere der Staatlichen Hochbauämter bis zum Abschluss der begonnenen Neuordnung - ausgelastet ist. Beim Ausscheiden von Mitarbeitern aus den Bereichen Bauplanung und -ausführung ist jeweils zu prüfen, ob anstatt einer Wiederbesetzung der Stelle dafür verstärkt freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure eingeschaltet werden können.
I.A.
Dr. Brugger