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Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände Vom 3. Juli 1978 (Art. 1–8)
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Inhalt
Text gilt ab: 01.06.1979
Fassung: 03.07.1978
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Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände
Vom 3. Juli 1978
[1]
Das Land Hessen,
gesetzlich vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister des Innern,
und
der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,
schließen folgenden Staatsvertrag:
[1]
Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern:
Bek. v. 10.5.1979 (GVBl. S. 103),
Hessen:
G v. 27.3.1979 (GVBl. I S. 71).
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